
Licet iuris ist ein nach seinen Anfangsworten benanntes Mandat des römisch-deutschen Kaisers Ludwig IV., das dieser am 6. August 1338 auf einem Reichstag in Frankfurt am Main erließ. Das Mandat ist eine Reaktion auf die Beschlüsse des Kurverein von Rhense, die die Bekräftigung des Mehrheitsprinzips und die Zurückweisung des päpstlichen Appro...
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(lat.) ist das nur literarisch überlieferte Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reiches über die Königswahl vom 4. 8. 1338, nach dem allein die deutsche Königswahl ohne jede päpstliche Mitwirkung den Anspruch auf das Kaisertum begründet und deshalb der Gewählte alle Reichsrechte im Reich ausüben darf (, obwohl der Kaisertitel erst durch di...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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